Gemeinnützigkeitsrecht

GemeinnützigkeitsrechtFür die meisten Vereine ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von großer Bedeutung. Die mit der Gemeinnützigkeit verbundenen Steuervorteile beeinflussen die praktische Vereinsarbeit, die öffentliche Wirkung des Vereins und vor allem seine finanziellen Grundlagen und Spielräume entscheidend. Ob die Anerkennung der Gemeinnützigkeit mit einer Freistellungsbescheinigung bereits vorliegt oder erst noch angestrebt wird, das gemeinnützige Steuerrecht bietet vermutlich das schwierigste Fahrwasser der Vereinsführung. Anders als dies bei den vereinsrechtlichen Rahmenbedingungen der Fall ist, werden die gemeinnützigkeitsrechtlichen Regelungen regelmäßig und häufig von den Finanzämtern kontrolliert. Die Gemeinnützigkeit bietet – durch Steuerbefreiung und die Möglichkeit, Spenden und Zuwendungen anzunehmen – viele materielle Vorteile und die Chance, eine stabile Grundlage für eine nachhaltige Vereinsentwicklung zu schaffen. Andererseits verbinden sich mit der Gemeinnützigkeit aber auch große materielle Risiken für Verein und Vorstand – auch bei unwissentlichen Verstößen.

Gemeinnützige Gesellschaften und Non-Profit-Organisationen (Vereine, Stiftungen) bilden einen unserer Beratungsschwerpunkte. Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Gemeinnützigkeitsrechts, so dass Sie sich Ihren Kernaufgaben – der Förderung des Gemeinwohls – widmen können.

Neben der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, sowie der Anfertigung der Steuererklärungen unterstützen wir gemeinnützige Institutionen zudem in folgenden Punkten:

  • Satzung
  • Spendenbescheinigungen
  • Vermögensaufstellungen
  • Mittelverwendungsrechnungen
  • Rücklagenbildung
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Tätigkeitsberichten

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